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   FG Sachsen, 21.02.2008 - 1 K 1262/07   

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FG Sachsen, 21.02.2008 - 1 K 1262/07 (https://dejure.org/2008,22088)
FG Sachsen, Entscheidung vom 21.02.2008 - 1 K 1262/07 (https://dejure.org/2008,22088)
FG Sachsen, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 1 K 1262/07 (https://dejure.org/2008,22088)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Beiträge zur Rechtsanwaltskammer und zum Deutschen Anwaltsverein als steuerpflichtiger Arbeitslohn; Haftung einer Anwaltssozietät als Arbeitgeberin für die Einbehaltung und Abführung von von ihren Arbeitnehmern geschuldeten Lohnsteuern

  • Judicialis

    EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 38 Abs. 3; ; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 42d Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
    Übernahme der Mitgliedsbeiträge zur Rechtsanwaltskammer und zum Deutschen Anwaltsverein durch den Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übernahme der Mitgliedsbeiträge zur Rechtsanwaltskammer und zum Deutschen Anwaltsverein durch den Arbeitgeber

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übernahme von Beiträgen zur Anwaltskammer und zum Anwaltsverein führt zu Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 2512
  • EFG 2008, 1551
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

    Auszug aus FG Sachsen, 21.02.2008 - 1 K 1262/07
    (Nur) in diesem Fall kann ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFH/NV 2005, 2290 m.w.N.).
  • BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86

    Weitergabe eines Preisnachlasses kann Arbeitslohn sein

    Auszug aus FG Sachsen, 21.02.2008 - 1 K 1262/07
    Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die vom Arbeitgeber im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse gewährt werden, wenn also aus den Begleitumständen zu schließen ist, dass der jeweils verfolgte betriebliche Zweck ganz im Vordergrund steht, folglich das Interesse des Arbeitnehmers gegenüber dem des Arbeitgebers in den Hintergrund tritt (BFH-Urteil VI R 15/86, BStBl II 1990, 472; Schmidt, EStG, 25. Auflage, § 19 Tz.30).
  • FG Düsseldorf, 03.04.2003 - 10 K 3063/00

    Lohnsteuerhaftung; Steuerberatungsgesellschaft; Kammerbeiträge;

    Auszug aus FG Sachsen, 21.02.2008 - 1 K 1262/07
    Daneben hat sie als Mitglied der Anwaltskammer die Möglichkeit, deren Leistungen (berufsrechtliche Betreuung und Beratung, Verleihung von Fachanwalttiteln, Fortbildungsveranstaltungen und Seminare, Bezug der Mitgliederzeitschrift) in Anspruch zu nehmen (ebenso zu Pflichtbeiträgen zur Steuerberaterkammer: FG Düsseldorf vom 3. April 2003 10 K 3063/00 H (L), EFG 2003, 999; FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 27.03.2006 - 5 K 2776/03, EFG 2006, 1159).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2006 - 5 K 2776/03

    Übernahme von Pflichtkammerbeiträgen für angestellte Geschäftsführer als

    Auszug aus FG Sachsen, 21.02.2008 - 1 K 1262/07
    Daneben hat sie als Mitglied der Anwaltskammer die Möglichkeit, deren Leistungen (berufsrechtliche Betreuung und Beratung, Verleihung von Fachanwalttiteln, Fortbildungsveranstaltungen und Seminare, Bezug der Mitgliederzeitschrift) in Anspruch zu nehmen (ebenso zu Pflichtbeiträgen zur Steuerberaterkammer: FG Düsseldorf vom 3. April 2003 10 K 3063/00 H (L), EFG 2003, 999; FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 27.03.2006 - 5 K 2776/03, EFG 2006, 1159).
  • BFH, 01.10.2020 - VI R 11/18

    Arbeitslohn bei Übernahme der Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung

    Sie liegt in besonderer Weise im eigenen Interesse des Arbeitnehmers, da die Mitgliedschaft in der Berufskammer unabdingbar für die Ausübung des Berufs z.B. eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters ist (Senatsurteil vom 17.01.2008 - VI R 26/06, BFHE 220, 266, BStBl II 2008, 378; ebenso Sächsisches FG, Urteil vom 21.02.2008 - 1 K 1262/07, EFG 2008, 1551).
  • FG Münster, 01.02.2018 - 1 K 2943/16

    Rechtmäßige Haftungsinanspruchnahme einer Rechtsanwaltssozietät in der Rechtsform

    (2) Auch die Übernahme der Beiträge zur Rechtsanwaltskammer für die angestellte Rechtsanwältin Frau A führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn (so auch Sächsisches Finanzgericht, Urteil v. 21.02.2008 - 1 K 1262/07, EFG 2008, 1551 und für die Übernahme der Beiträge zu den Berufskammern der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer durch den Arbeitgeber auch BFH, Urteil v. 17.01.2008, VI R 26/06, BStBl II 2008, 378).
  • BFH, 12.02.2009 - VI R 32/08

    Übernahme der Mitgliedsbeiträge zum Deutschen Anwaltverein durch den Arbeitgeber

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1551 veröffentlichten Gründen ab.
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